Beurteilungszeitraum für die gesundheitliche Eignung beschränken

 

Die Verbeamtung auf Lebenszeit hängt wesentlich von einem positiven amtsärztlichen Gutachten als Bestandteil der persönlichen Eignung ab. Der medizinische Dienst muss dazu abschätzen, ob sich der Gesundheitszustand des Probezeitbeamten derart gestaltet, dass er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Pensionsalter erreicht. Es bedarf also einer Prognose über einen Zeitraum von
regelmäßig mehr als 40 Jahren. Diese Vermutung ist schlicht nicht leistbar, da weder Krankheitsverläufe planbar noch der medizinische Fortschritt absehbar sind. Den betroffenen Beamten steht jedoch, wie in jeder verwaltungsrechtlichen Einzelfallmaßnahme, eine fundierte Entscheidung auf einer belastbaren Datengrundlage zu. Nur so ist eine eindeutige und nachvollziehbare Entscheidung möglich. Aufgrund von Vermutungen darf keiner Nachwuchskraft die Zukunft verbaut werden.

Die komba jugend fordert daher die Reduzierung des Prognosezeitraums für Gesundheitsuntersuchungen auf fünf Jahre zu begrenzen, da ein weiterer Zeitraum zu nicht belastbaren Vermutungen und zu ggf. unbegründeten Entlassungen führen würde.

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Kontakt Beamte

Valentino Lombardo

lombardo(at)komba.de

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