Ungleichbehandlungen eindämmen – Mindestbesoldung festlegen

 

Seit die Besoldung in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist das Gefälle bezüglich der Höhe der Beamtenbezüge stetig gestiegen. Der Abstand zwischen einzelnen Ländern, z.B. Bayern und Berlin, hat besorgniserregende Ausmaße angenommen. Es muss im öffentlichen Interesse liegen, dass es zu keinem Konkurrenzkampf der öffentlichen Arbeitgeber untereinander kommt. Andererseits dürfen die „starken“ Bundesländer nicht geschwächt werden.

Die komba jugend fordert daher die Festlegung einer sich an der  allgemeinen Preissteigerung orientierenden bundeseinheitlichen Mindestbesoldung durch den Bundesgesetzgeber, die sich mindestens am Mittel des Besoldungsniveaus aller Bundesländer orientiert. Die dafür notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen sind zu schaffen.

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Kontakt Beamte

Valentino Lombardo

lombardo(at)komba.de

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