Streikverbot bewahren

 

Beamte und Dienstherren befinden sich in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Das Prinzip der Dienstpflicht und des Streikverbotes auf der einen, und der Fürsorgepflicht auf der anderen Seite ist seit vielen Jahrzehnten ein Erfolgsmodell. Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn sich beide Seiten an diese Abmachung halten (siehe „Faire Besoldung“).

Die Abschaffung oder Aufweichung des beamtenrechtlichen Streikverbotes stellt den Sinn und Zweck des Berufsbeamtentums insgesamt in Frage und wäre für die Funktionalität des öffentlichen Dienstes eine erhebliche Gefahr. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass streikende Staatsbedienstete den Staat zumindest zeitweise handlungsunfähig machen können. Sinn und Zweck der Daseinsvorsorge durch Beamte ist, dass die öffentliche Verwaltung, insbesondere Feuerwehr, Sozialverwaltung, öffentliche Sicherheit und viele andere Bereiche dauerhaft krisensicher funktionieren. Dies ist nur mit Beamten zu bewerkstelligen. Dabei ist der Begriff des hoheitlichen Handelns weit auszulegen.

Die komba jugend fordert daher die Beibehaltung des Streikverbotes für alle Beamten. Der Gesetzgeber steht dabei in der Verantwortung, die Definition des hoheitlichen Handelns so weit auszulegen, dass keine Aufspaltung in der Beamtenschaft vollzogen wird.

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Kontakt Beamte

Valentino Lombardo

lombardo(at)komba.de

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