Gleichstellung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst

 

Einleitung

Die Thematik der Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsalltag ist glücklicherweise in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend in den Fokus gerückt. Heute ist es weitestgehend normal, dass eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Menschen ohne und Menschen mit Behinderung durchgeführt wird.So selbstverständlich vielerorts glücklicherweise diese Integration ist, so groß sind aber leider auch die Probleme und Hürden bei der praktischen Umsetzung. Arbeitgeber sehen mitunter ihre „Pflicht“ erfüllt, wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen; die tatsächliche Einbindung beginnt jedoch aus Sicht der komba jugend erst hier.Doch was versteht man eigentlich unter Behinderung? Von einer Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und diese Einschränkung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht nur vorübergehend beeinträchtigt.Die besonderen gesetzlichen Regelungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch usw. geben selbstverständliche einen umfangreichen „gesetzlichen“ Rahmen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (auch in Bezug auf das Arbeitsleben).Für uns von der komba jugend ist jedoch insbesondere die Einstellung zu diesem Thema und die praktische Umsetzung in den Kommunal- und Landesverwaltungen ein zentraler Aspekt, was für uns letztlich der Grund für diese Entschließung war.

Analyse der Ist-Situation

Wir haben uns in zahlreichen Gesprächen der Situation von behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - speziell im Ausbildungsbereich – gewidmet, um einen aktuellen Stand zu erfahren.Erfreulich ist, dass wir von vielen positiven Beispielen erfahren durften, bei denen vollumfänglich auf die Bedürfnisse aller Betroffenen eingegangen wird.Leider gab es auch Konstellationen, in denen man die Integration gewiss als gescheitert beurteilen darf.Von Auszubildenden, die mangels „Bedarf“ aber letztlich wohl aufgrund einer Behinderung nicht übernommen wurden bis hin zu objektiv ungeeigneten Einsatzgebieten des Mitarbeiters wurden und werden nahezu alle denkbaren Fehler gemacht.Häufig, so unser Eindruck, kommt es zu diesen unbefriedigenden Ergebnissen, weil sämtliche Beteiligte nicht ausreichend unterstützt und geschult werden. Die erheblichen Zwänge in Zeiten der Arbeitsverdichtung machen ohnehin eine Anleitung von Auszubildenden schwer. Immer weniger Kolleginnen und Kollegen sind bereit, die Nachwuchskräfte zu unterstützen und zu fördern.Bei behinderten Auszubildenden scheint unserer Erfahrung nach dieser Aspekt noch stärker ausgeprägt; wie wir vermuten vor allem aufgrund von Unsicherheiten und mangelnder Unterstützung (sei es zeitlich, personell oder technisch).Die Einsatzgebiete der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bzw. die Ausbildungsämter bei Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung, scheinen oft nicht sorgfältig ausgewählt und abgesprochen. Es wird in der Verwaltung wohl stets Bereiche geben, die je nach Art und Schwere der Behinderung einen Einsatz nicht möglich machen. Auf der anderen Seite, das zeigen uns die positiven Beispiele, entsteht in vielen anderen Bereichen hingegen ein extremer Mehrwert durch den Einsatz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Bei der Arbeit gibt es die Möglichkeiten, auf Sozialdienste und die Schwerbehindertenvertretungen zurückzugreifen, um fachkundige Hilfe und Unterstützung zu erlangen. Diese Wege müssen aber bekannt sein, zeitnah zur Verfügung stehen und vor allem dürfen keine Hemmungen existieren, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.Nicht zuletzt scheint aber auch die Infrastruktur ein ganz wesentlicher Aspekt der erfolgreichen Teilhabe zu sein. Die Barrierefreiheit in Bezug auf den öffentlichen Raum, das Verzichten auf Treppen und die Möglichkeit, sämtliche Bereiche gefahrlos zu erreichen (Stichwort: Blindenleitsystem) mögen mittlerweile selbstverständlich klingen. In den uns beschriebenen Fällen sorgen diese Aspekte jedoch vermehrt für Probleme.Ebenso verhält es sich wohl mit der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze. Zwar sind inzwischen auch dank der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen viele DV-Programme grds. barrierefrei nutzbar (z.B. durch Sprachausgabe und sinnvolle Menüführung mit einer Tastatur). Die vollumfängliche Arbeitserledigung kann aber in der Praxis dennoch scheitern, wenn z.B. die generelle Fallbearbeitung mit einer Papierakte stattfindet oder Akten unerreichbar gelagert werden.

Forderungen

Wir von der komba jugend fordern, dass die Öffentlichen Arbeitgeber sich ihrer besonderen Position und Verantwortung auf dem Arbeitsmarkt bewusst werden und eine Vorbildfunktionen bei der Gleichstellung von Menschen ohne und Menschen mit Behinderung übernehmen.Den besonderen individuellen Anforderungen eines jeden Betroffenen ist dabei zwingend Folge zu leisten.Insbesondere im Hinblick auf die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes im Speziellen und des Dienstgebäudes im Allgemeinen ist auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung Rücksicht zu nehmen; Hindernisse sind konsequent abzubauen.Hierbei darf aus Sicht der komba jugend in keinem Falle die Kostenfrage in den Vordergrund gestellt werden, sondern die sinnvolle und erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben.Der Barrierefreiheit sowohl in physischer Hinsicht (Verzicht auf Treppen, weiträumige Büroräume, ebene Zugänge, Blindenleitsysteme, automatische Türen usw.) als auch bei den PC-Anwendungen (Vorlese-Funktion, Benutzerfreundliche Menüführung usw.) muss daher weiter ausgebaut und vorgelebt werden.Bei Neubauten, Umbauten oder simplen Renovierungen kann oftmals mit einem vergleichsweise kleinen Aufwand durch eine vernünftige und von Partizipation geprägte Planung ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht werden.Unabhängig von den besonderen gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe und zum Kündigungsschutz sollten die öffentlichen Arbeitgeber bewusst eine führende Position einnehmen und über diese Regeln hinausgehend Menschen mit Behinderungen einstellen und fördern.Hierzu gehört auch die unbedingte Übernahme von Auszubildenden und Anwärtern mit Behinderungen.Um die Integration in die Arbeitswelt - aus Sicht der komba jugend insbesondere die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen - für beide Seiten attraktiv ermöglichen zu können, sind weitere Voraussetzungen zwingend zu schaffen.Praxisanleiter, Ausbildungsbeauftragte und je nach Art und Schwere der Behinderung auch Kolleginnen und Kollegen müssen auf diese besondere Situation vorbereitet und entsprechend geschult werden.Da es, z.B. bei einer Sehbehinderung, oftmals sehr schwer ist, sich im Arbeitsalltag an die Veränderungen des Arbeitsablaufes anzupassen und die besonderen Anforderungen einzubauen, muss hier allen Beteiligten eine umfängliche Hilfestellung ermöglicht werden.Stundenanteile für die Betreuung während der Ausbildung sind daher zwingend einzuplanen. Die generelle Bereitschaft Auszubildende mit einer Behinderung zu betreuen und ins Berufsleben zu führen, kann aus Sicht der komba jugend nur dann existieren, wenn die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht allein gelassen werden und eine umfangreiche Hilfe erfahren.Bei der Schulung von Praxisanleitern und Ausbildern sind daher die besonderen Ansprüche an diese Form der Betreuung mit aufzunehmen.Der Einsatzort und die jeweilige Tätigkeit sind in enger Absprache mit dem behinderten Mitarbeiter, der Ausbildungsleitung und der Schwerbehindertenvertretung (ggfs. mit dem medizinischen Dienst) zu bestimmen. Nur so kann der Mitarbeiter dem eigenen Anspruch gerecht werden und mit Zufriedenheit und Erfolg seine Arbeit leisten.

Fazit

Die komba jugend ist der Meinung, dass unabhängig von den Verbesserungen und Errungenschaften der letzten Zeit noch ein weiter Weg zu gehen ist. Der Öffentliche Dienst hat zum einen eine besondere Vorbildfunktion bei der Ausbildung junger Menschen und bei der Teilhabe am Berufsleben.Zum anderen muss er die Chance erkennen, die sich aus der umfangreichen Integration ergibt und darf in keinem Falle aus Kostengründen oder Bequemlichkeit eine stetig wachsende Gruppe an Menschen pauschal ausschließen.Die komba jugend erkennt ohne Zweifel den Mehrwert für alle Beteiligten, wenn unter der Beachtung der oben dargelegten Gründe eine gut geplante und für alle Seiten sinnvoll gestaltete Plattform geschaffen wird.



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Kontakt Gleichstellung

Maria Schiemann

schiemann(at)komba.de

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