Chancengleichheit aufgrund der sexuellen Identität

Eine positive Außendarstellung bedeutet, sich von den Strukturen und den Vorurteilen der Vergangenheit zu lösen und als offener und toleranter Arbeitgeber nach außen aufzutreten. Voreingenommenheit und Intoleranz dürfen nicht dazu führen, dass sich Minderheiten innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen fühlen. Mit ihrer Vorbildfunktion haben öffentliche Arbeitgeber die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich auch Homosexuelle, Bisexuelle und Transgender nicht ausgeschlossen fühlen und sich mit ihrer Arbeitswelt identifizieren. Potentiale müssen unabhängig von der Sexualität genutzt und gefördert werden und dürfen nicht zu einer Benachteiligung im Beruf führen. In der Außendarstellung muss deutlich mehr auf die Offenheit und Vielseitigkeit des öffentlichen Dienstes hingewiesen werden.

Die hier aufgeführten Beispiele stellen sicher nur einen Auszug des erforderlichen Handlungsbedarfs dar, aber es wird deutlich, dass der öffentliche Dienst in seiner Gesamtheit einen erheblichen Nachholbedarf bei Maßnahmen zur Chancengleichheit aufweist. Soll der de-mographische Wandel nicht zum Stillstand führen, muss die künftige Personalentwicklung auch diese Felder abdecken. Dabei kann eine Umsetzung nur erfolgreich sein, wenn die Erfahrungen älterer Mitarbeiter und die Kreativität und der Veränderungswille junger Mitarbeiter bei der Entwicklung von Lösungsansätzen in Einklang gebracht werden.


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Kontakt Gleichstellung

Maria Schiemann

schiemann(at)komba.de

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