Forderungen der komba jugend (Tarifrunde 2015)

Die Entwicklungen des demographischen Wandels in den nächsten Jahren und die damit anstehenden Herausforderungen für den öffentlichen Dienst sind unübersehbar. Der öffentliche Dienst muss bereits jetzt damit beginnen, qualifizierte Nachwuchskräfte in ausreichender Zahl für die anstehenden Herausforderungen zu gewinnen. Den jungen Menschen müssen daher attraktive Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung in und nach der Ausbildung geboten werden.

Die komba jugend (bund) hat für die Einkommensrunde 2015 (im TV-L) folgende Forderungen aufgestellt. Wir fordern:

  • angemessene Erhöhung der Ausbildungsentgelte

Zu einer attraktiven Ausbildung im öffentlichen Dienst gehört neben einer hohen Ausbildungsqualität und anderen Rahmenbedingungen auch eine angemessene Bezahlung der Auszubildenden.

In Anbetracht der allgemeinen Preissteigerungen fordern wir die vollständige Teilhabe an der linearen Tariferhöhung auch für die Ausbildungsentgelte.

  • Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen während der Ausbildung auf Westniveau und allgemeine Anhebung auf 50 Euro

Beim Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen wird während der Ausbildung derzeitig noch zwischen dem Tarifgebiet West und Ost unterschieden. 25 Jahre nach der Wiedervereinigung ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend.

Daher fordern wir die Übernahme der Regelung im Tarifgebiet West für alle Auszubildenden im Bereich des TVA-L.

Zudem muss der Zuschuss der Arbeitgeber für die vermögenswirksamen Leistungen für Beschäftigte und Auszubildende im öffentlichen Dienst auf 50 Euro angehoben werden. Um die Attraktivität für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu steigern und besonders den unteren Entgeltgruppen eine Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen zu erleichtern, ist die Anhebung des Arbeitgeberzuschuss sinnvoll. Dies ist bei den vermögenswirksamen Leistungen besonders ansprechend, da hierauf keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen.

Wir setzen uns daher für die Anhebung des Arbeitgeberzuschuss der vermögenswirksamen Leistungen für alle Beschäftigte und Auszubildende auf 50 Euro ein.

  • Jahressonderzahlung

Während der Ausbildung wird auch bei der Jahressonderzahlung immer noch zwischen dem Tarifgebiet West und Ost unterschieden. Wie schon bei den vermögenswirksamen Leistungen angeführt, ist diese Regelung 25 Jahre nach der Wiedervereinigung diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß.

Wir fordern daher die Auszahlung der Jahressonderzahlung für das Tarifgebiet West für alle Auszubildenden im Geltungsbereich TVA-L.

  • Urlaubsanspruch für Auszubildende erhöhen

Alle Beschäftigten im Bereich des TV-L haben einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen, während die Auszubildenden einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen nach dem TVA-L haben. Weniger Urlaub für die Auszubildende gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist diskriminierend.

Unsere Forderung ist daher ein Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen auch für die Auszubildenden.

  • Reisekosten für Ausbildungsmaßnahmen

Bei überbetrieblichen Ausbildungen und dem Besuch von auswärtigen Berufsschulen können z.T. erhebliche Fahrt- und Übernachtungskosten anfallen. Die Kosten werden nur teilweise durch die Arbeitgeber erstattet. Die Auszubildenden haben Eigenanteile zu tragen.

Wir fordern die Übernahme sämtlicher Fahrt- und Übernachtungskosten für die Ausbildungsmaßnahmen durch die Arbeitgeber. Die Eigenanteile der Auszubildenden sind abzuschaffen.

  • Kostenübernahme für Familienheimfahrten ausbauen

Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder Ort der auswärtigen Berufsschule zum Wohnort werden einmal monatlich durch den Arbeitgeber erstattet.

Gerade bei jungen Auszubildenden und Auszubildenden mit familiären Verpflichtungen sind häufigere Heimfahrten z.B. während der Wochenenden notwendig. Diese Auszubildenden haben die Fahrtkosten für weitere Fahrten aus ihrem Gehalt zu begleichen.

Daher fordern wir die Übernahme der Reisekosten von Familienheimfahrten an allen Wochenenden durch die Arbeitgeber.

  • Übernahme der Auszubildenden am Ende der Ausbildung

Vielerorts werden die Auszubildenden, die sich in ihrer Ausbildung bewährt haben, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst übernommen. Dies ist aber nicht flächendeckend.

Wir fordern die geltenden Übergangsregelungen weiter zu verbessern und sie zeitlich zu entfristen.

  • Übertragung des Tarifabschlusses auch für die Beamten im Länder- und Kommunalbereich

Die Beamten bei den Ländern und Kommunen dürfen nicht von den Einkommensentwicklungen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden. Zudem haben auch die Beamten die allgemeinen Preissteigerungen zu tragen.

Wir fordern daher eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnis der Einkommensrunde auf alle Beamtinnen und Beamten.


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Kontakt Tarif

Christian Dröttboom

droettboom(at)komba.de

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