Die Interessen der Mitglieder der komba jugend werden satzungsgemäß durch die drei Organe der komba jugend vertreten.

Der Bundesjugendgewerkschaftstag (BJT)…

… ist das höchste Gremium der komba jugend. Er findet alle vier Jahre statt und setzt sich satzungsgemäß aus den Mitgliedern des Bundesjugendausschusses und weiterer stimmberechtigter Delegierter aus den Landesjugendverbänden zusammen. Der Bundesjugendgewerkschaftstag legt vor allem die Grundsätze für die berufs- und gewerkschaftspolitische Arbeit fest, entscheidet über Satzungsänderungsanträge und wählt die Bundesjugendleitung.Der

Bundesjugendausschuss (BJA)…

… ist nach dem Bundesjugendgewerkschaftstag das höchste Organ der komba jugend. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Bundesjugendleitung und den Vorsitzenden der komba Landesjugendverbände. Er ist unter anderem. zuständig für die Behandlung von Grundsatzfragen der Jugendverbandsarbeit, die Genehmigung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr, mögliche Nachwahlen von Mitgliedern der Bundesjugendleitung, die Bestellung von Beauftragten und für das Einsetzen von Kommissionen und Projektgruppen. Des Weiteren nimmt der Bundesjugendausschuss die Berichte aus den Arbeitsgebieten der Bundesjugendleitung entgegen und stimmt über vorliegende Anträge und Entschließungen ab.

Die Bundesjugendleitung (BJL)…

… besteht aus der/dem Bundesvorsitzenden, dem/der 2. Bundesvorsitzenden und drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Die Bundesjugendleitung hat insbesondere die Aufgabe, den komba Landesjugendverbänden beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, sowie deren Arbeit zu koordinieren und zu fördern. Beschlüsse des Bundesjugendtages und des Bundesjugendausschusses werden durch die Bundesjugendleitung umgesetzt.

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