Aufstiegsmöglichkeiten bieten

 

Motivation entsteht durch Perspektive. Ausgelernte Nachwuchskräfte dürfen daher nicht dazu verdammt sein, dauerhaft in ihrem Einstiegsamt zu verharren, denn Einstieg bedeutet Anfang und nicht Weiterentwicklung. Es ist sicher zu stellen, dass bei entsprechender Bewährung ein ungehinderter Aufstieg in das erste Beförderungsamt gegeben ist.

Die komba jugend fordert daher einen Rechtsanspruch auf die Beförderung in das erste Beförderungsamt, soweit durch die Lebenszeitverbeamtung die entsprechende Eignung festgestellt wurde. Die Beförderung hat nach Ablauf eines Jahres nach der Lebenszeitverbeamtung zu erfolgen.

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Kontakt Beamte

Valentino Lombardo

lombardo(at)komba.de

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