Insbesondere fordert die komba jugend:

1. Ungleichbehandlungen eindämmen – Mindestbesoldung festlegen:

Seit die Besoldung in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist das Gefälle bezüglich der Höhe der Beamtenbezüge stetig gestiegen. Der Abstand zwischen einzelnen Ländern, z.B. Bayern und Berlin, hat besorgniserregende Ausmaße angenommen. Es muss im öffentlichen Interesse liegen, dass es zu keinem Konkurrenzkampf der öffentlichen Arbeitgeber untereinander kommt. Andererseits dürfen die „starken“ Bundesländer nicht geschwächt werden.

Die komba jugend fordert daher die Festlegung einer sich an der allgemeinen Preissteigerung orientierenden bundeseinheitlichen Mindestbesoldung durch den Bundesgesetzgeber, die sich mindestens am Mittel des Besoldungsniveaus aller Bundesländer orientiert. Die dafür notwendigen
verfassungsrechtlichen Grundlagen sind zu schaffen.

2. Dauerhaft faire Arbeitsbedingungen bieten:

Um die Attraktivität des Beamtenberufes sicher zu stellen, sind faire Arbeitsbedingungen unerlässlich. Insbesondere dürfen Beamtinnen und Beamte nicht mehr von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Aber auch die jährlichen Sonderzahlungen und die Arbeitszeit dürfen nicht zu einem zunehmenden Auseinanderdriften zwischen tariflich Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten führen.

Die komba jugend fordert daher, eine automatische, gesetzlich geregelte zeitund inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse (TVöD/TV-L) auf die Besoldung in allen Besoldungsgruppen. Darüber hinaus fordert die komba jugend eine Angleichung der Jahressonderzahlungen und der wöchentlichen Arbeitszeit.

3. Attraktiv für junge Menschen werden:

In Zeiten des demographischen Wandels wird es für die öffentlichen Dienstherren immer schwieriger werden, qualifizierten Nachwuchs in ausreichender Zahl zu finden. Um hier nicht von den in Entgeltfragen flexibleren Unternehmen der Privatwirtschaft abgehängt zu werden, müssen die Verdienstmöglichkeiten für junge Beschäftigte verbessert werden.

Die komba jugend fordert daher ein Erhöhung der Anwärterbezüge sowie einen Wegfall der ersten Erfahrungsstufe in den Besoldungstabellen, um den Beamtenberuf auch für junge Menschen (finanziell) attraktiv zu gestalten.

4. Image verbessern:

Wer kennt sie nicht – Beamtenwitze. Auch heute wird das Bild von den Beamtinnen und Beamten unseres Landes in den Köpfen der Bevölkerung von vollkommen veralteten Vorurteilen und Klischees geprägt. Demnach sind die Beamten faul, arbeiten nur vormittags und gehen alle mit viel zu viel Geld viel zu früh in Pension. Dass sich dieses Klischeebild erheblich von der Realität unterscheidet, weiß kaum jemand.

Die komba jugend fordert daher eine breit angelegte, durch die Dienstherren finanzierte Imagekampagne für den öffentlichen Dienst. Komba und dbb sind hier mit der Kampahne „Die Unverzichtbaren“ in Vorleistung gegangen. Es wird höchste Zeit, dass die Dienstherren die Imagepflege und damit nachhaltige Nachwuchsgewinnung selbst in die Hand nehmen.

5. Streikverbot bewahren:

Beamte und Dienstherren befinden sich in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Das Prinzip der Dienstpflicht und des Streikverbotes auf der einen, und der Fürsorgepflicht auf der anderen Seite ist seit vielen Jahrzehnten ein Erfolgsmodell. Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn sich beide Seiten an diese Abmachung halten (siehe „Faire Besoldung“).

Die Abschaffung oder Aufweichung des beamtenrechtlichen Streikverbotes stellt den Sinn und Zweck des Berufsbeamtentums insgesamt in Frage und wäre für die Funktionalität des öffentlichen Dienstes eine erhebliche Gefahr. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass streikende Staatsbedienstete den Staat zumindest zeitweise handlungsunfähig machen können. Sinn und Zweck der Daseinsvorsorge
durch Beamte ist, dass die öffentliche Verwaltung, insbesondere Feuerwehr, Sozialverwaltung, öffentliche Sicherheit und viele andere Bereiche dauerhaft krisensicher funktionieren. Dies ist nur mit Beamten zu bewerkstelligen. Dabei ist der Begriff des hoheitlichen Handelns weit auszulegen.

Die komba jugend fordert daher die Beibehaltung des Streikverbotes für alle Beamten. Der Gesetzgeber steht dabei in der Verantwortung, die Definition des hoheitlichen Handelns so weit auszulegen, dass keine Aufspaltung in der Beamtenschaft vollzogen wird.

6. Nachhaltig vorsorgen:

Zur Abmilderung der Pensionslasten müssen die Dienstherren frühzeitig ausreichende Rückstellungen bilden. Diese Rückstellungen müssen dem politischen Zugriff dauerhaft entzogen werden, damit angesparte Beträge nicht zur Finanzierung anderer Projekte oder zur Sanierung von Haushalten genutzt werden.

Die komba jugend fordert daher die Einrichtung eines eigenständigen, bundesweiten Versorgungswerkes, in welches die öffentlichen Dienstherren Pensionsrückstellungen einzahlen. Die Rückstellungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nicht für sachfremde Angelegenheiten
verausgabt werden können.

7. Anspruch auf Verbeamtung auf Probe schaffen:

Junge Menschen treffen ihre Berufswahl überlegt und bewusst. Bei der Entscheidung in einen der Vorbereitungsdienste im öffentlichen Dienst einzutreten, erfolgt dies mit dem Ziel, nach erfolgreicher Abschlussprüfung in ein dauerhaftes Beamtenverhältnis eingestellt zu werden. Die Wirklichkeit schaut jedoch häufig anders aus. Befristete Übernahmen in ein Beschäftigtenverhältnis sind die Regel. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Belastung dar, es senkt auch die Leistungsbereitschaft und Motivation der Kolleginnen und Kollegen.

Die komba jugend fordert daher einen Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung auf Probe, wenn im Vorbereitungsdienst durch entsprechende Leistungen nachgewiesen wurde, dass die persönliche und fachliche Eignung gegeben ist.

8. Leistungsanreize schaffen:

Durch die Dienstrechtsreformen in den einzelnen Bundesländern wurde die Möglichkeit zur Probezeitverkürzung bei sehr guten und guten theoretischen und praktischen Leistungen gestrichen. Dadurch wurde ein herausragendes Instrument zur Leistungs- und Motivationssteigerung junger Beamtinnen und Beamter aus den Landesbeamtengesetzen entfernt. Leistung muss sich auch hier wieder lohnen.

Weiter stellt die Schaffung zweier Laufbahngruppen in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer ein Leistungshemmnis für qualifizierte Kräfte des ehemals mittleren Dienstes dar. Wer motivierte und engagierte Beamtinnen und Beamten in seinem Dienst wissen will, muss Anreize schaffen, die ein Engagement lohnenswert machen. Es darf zukünftig keine Trennung zwischen Laufbahngruppen geben.

Die komba jugend fordert daher die Wiederaufnahme entsprechender Regelungen zur Verkürzung der beamtenrechtlichen Probezeit um ein Jahr bei sehr guten und guten theoretischen und praktischen Leistungen. Außerdem fordert die komba jugend die flächendeckende Schaffung einer
Laufbahngruppe (einfacher bis höherer Dienst) in allen Bundesländern, um qualifizierten Kräften eine realistische Chance auf einen Aufstieg zu gewährleisten und Leistungsanreize zu schaffen.

9. Aufstiegsmöglichkeiten bieten:

Motivation entsteht durch Perspektive. Ausgelernte Nachwuchskräfte dürfen daher nicht dazu verdammt sein, dauerhaft in ihrem Einstiegsamt zu verharren, denn Einstieg bedeutet Anfang und nicht Weiterentwicklung. Es ist sicher zu stellen, dass bei entsprechender Bewährung ein ungehinderter Aufstieg in das erste Beförderungsamt gegeben ist.

Die komba jugend fordert daher einen Rechtsanspruch auf die Beförderung in das erste Beförderungsamt, soweit durch die Lebenszeitverbeamtung die entsprechende Eignung festgestellt wurde. Die Beförderung hat nach Ablauf eines Jahres nach der Lebenszeitverbeamtung zu erfolgen.

10. Beurteilungszeitraum für die gesundheitliche Eignung beschränken:

Die Verbeamtung auf Lebenszeit hängt wesentlich von einem positiven amtsärztlichen Gutachten als Bestandteil der persönlichen Eignung ab. Der medizinische Dienst muss dazu abschätzen, ob sich der Gesundheitszustand des Probezeitbeamten derart gestaltet, dass er mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Pensionsalter erreicht. Es bedarf also einer Prognose über einen Zeitraum von
regelmäßig mehr als 40 Jahren. Diese Vermutung ist schlicht nicht leistbar, da weder Krankheitsverläufe planbar noch der medizinische Fortschritt absehbar sind.

Den betroffenen Beamten steht jedoch, wie in jeder verwaltungsrechtlichen Einzelfallmaßnahme, eine fundierte Entscheidung auf einer belastbaren Datengrundlage zu. Nur so ist eine eindeutige und nachvollziehbare Entscheidung möglich. Aufgrund von Vermutungen darf keiner Nachwuchskraft die Zukunft verbaut werden.

Die komba jugend fordert daher die Reduzierung des Prognosezeitraums für Gesundheitsuntersuchungen auf fünf Jahre zu begrenzen, da ein weiterer Zeitraum zu nicht belastbaren Vermutungen und zu ggf. unbegründeten Entlassungen führen würde.

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Kontakt Beamte

Valentino Lombardo

lombardo(at)komba.de

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